Kandidatur zur Wahl

Jeder Politiker muss für sich selbst bestimmen, wo er antreten will und ob er glaubt bereits so populär zu sein, um von der Bezirksebene auf die Landesebene oder von der Landesebene auf die Bundesebene wechseln zu können. Jeder Politiker darf zweimal pro Woche seine Kandidatur bzw. das Gebiet ändern. Um aber als Bezirkspolitiker im Bundesland kandidieren zu dürfen bedarf es zweier Voraussetzungen. Erstens muss der Politiker einmal in der Bezirksregierung tätig gewesen sein, was einer Aufstiegserlaubnis gleichkommt. Genauso verhält es sich, wenn ein Landespolitiker den Sprung zum Bundespolitiker schaffen will.
Jeder Politiker kann aber auch auf der gleichen Ebene bleiben und nur den Bezirk oder das Bundesland wechseln, wenn er glaubt, woanders bessere Chancen zu haben, ein Mandat zu erreichen.