Die Regierung wird durch die im Parlament vertretenen Parteien und diese wiederum durch ihre Parteivorsitzende im Rahmen der Regierungsbildung zusammengestellt. Jeder Parteivorsitzende kann seine bis Dienstag 19.00 Präferenzen zu anderen Parteien mittels Formular bekannt geben. Der Parteivorsitzende kann auch versuchen, andere Parteivorsitzende durch Kontaktaufnahme für geheime Pläne für sich zu gewinnen. Eine Regierung kann entweder eine "Minderheitsregierung" (unter 50 %; Relation der Regierungsmandate zu Anzahl Gesamtmandate), eine "Regierung mit stabiler Mehrheit" (50,1 % bis 66,5%; Relation der Regierungsmandate zu Anzahl Gesamtmandate) oder eine "Regierung im Machtrausch" (66,6% und mehr; Relation der Regierungsmandate zu Anzahl Gesamtmandate) sein. Die Anzahl der zu verabschiedenden Gesetze hängt von diesen drei Regierungstypen ab. Der Regierung steht auf Bezirksebene der Bezirksvorsteher, auf Bundeslandebene der Landeshauptmann und auf Bundesebene der Bundeskanzler vor. Je nachdem wie die Regierung ihre Gesetze verabschiedet und welche Wirkung auf die Rankings erzielt werden, fällt der Regierungsbonus bzw. der Oppositionsbonus aus.